Kurztitel
Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 96/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2017,
Text
2. Hauptstück
Betriebsleiter und Betriebsaufseher
1. Abschnitt
Vorbildung
Einschlägige Hochschulausbildung – Aufsuchungstätigkeiten
§ 5.Paragraph 5,
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufsuchungstätigkeiten
bei Überwiegen von Tiefbohrtätigkeiten auf Kohlenwasserstoffe eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
International Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
Advanced Drilling Engineering (Postgradualer Universitätslehrgang),
bei anderen Aufsuchungstätigkeiten eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
International Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
Angewandte Geowissenschaften,
Erdwissenschaften (Diplomstudium oder Masterstudium),
International Mining Engineer (Postgradualer Universitätslehrgang),
Rohstoffgewinnung und Tunnelbau,
Advanced Mineral Resources Development,
Rohstoffaufbereitung (Postgradualer Universitätslehrgang).