Kurztitel

Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

15.04.2017

Abkürzung

KHV

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Benennung von Krankenhaus-Hubschrauberflugplätzen

Paragraph 5,

Für die Benennung eines Krankenhaus-Hubschrauberflugplatzes ist ein Name zu wählen, der eine eindeutige Identifizierung der Landefläche ermöglicht und eine Verwechslung mit einem anderen Zivilflugplatz ausschließt. Diese Bezeichnung ist in der Zivilflugplatz-Bewilligung gemäß Paragraph 80 b, LFG als Krankenhaus-Hubschrauberflugplatzname festzulegen. Dem Krankenhaus-Hubschrauberflugplatznamen ist von der zuständigen Behörde ein vierstelliger ICAO-Code (Hubschrauberflugplatzkennungszeichen) beizustellen.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2017

Gesetzesnummer

20009839

Dokumentnummer

NOR40191715