Kurztitel

Speichelvortestgeräteverordnung 2017

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 2017,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

09.03.2017

Text

Schulung

Paragraph 3,

Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich

  1. Ziffer eins
    auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Überprüfung des Speichels gemäß Paragraph 5, Absatz 9 a, StVO und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Überprüfung für den Betroffenen und
  2. Ziffer 2
    auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Vortestgeräte

zu erstrecken.