auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Überprüfung des Speichels gemäß Paragraph 5, Absatz 9 a, StVO und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Überprüfung für den Betroffenen und
Speichelvortestgeräteverordnung 2017
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 2017,
Paragraph 3
09.03.2017
Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich
zu erstrecken.