Kurztitel

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2020,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2019

Außerkrafttretensdatum

31.01.2020

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Langtitel

(Übersetzung)

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

StF: BGBl. III Nr. 109/1997

Änderung

BGBl. III Nr. 31/1998

BGBl. III Nr. 208/2000

BGBl. III Nr. 270/2002

BGBl. III Nr. 70/2005

BGBl. III Nr. 43/2006

BGBl. III Nr. 37/2007

BGBl. III Nr. 90/2008

BGBl. III Nr. 98/2009

BGBl. III Nr. 32/2015

BGBl. III Nr. 202/2016

BGBl. III Nr. 21/2017

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrer Regel 40 Absatz eins, mit 1. April 1996 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Verzeichnis der Regeln

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel

1:

Abkürzungen Anmerkung, Kurzbezeichnungen)

Regel

1bis:

Benennungen, für die das Abkommen maßgebend ist, und Benennungen, für die das Protokoll maßgebend ist

Regel

2:

Mitteilungen an das Internationale Büro; Unterschrift Anmerkung, Mitteilung an das Internationale Büro)

Regel

3:

Vertretung vor dem Internationalen Büro

Regel

4:

Berechnung der Fristen

Regel

5:

Störungen im Post- und Zustelldienst Anmerkung, Störungen im Post- und Zustelldienst und bei elektronisch übersandten Mitteilungen)

Regel

5bis:

Weiterbehandlung

Regel

6:

Sprachen

Regel

7:

Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse

Kapitel 2: Internationale Gesuche

Regel

8:

Mehrere Hinterleger

Regel

9:

Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs

Regel

10:

Gebühren für das internationale Gesuch

Regel

11:

Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel Anmerkung, Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel)

Regel

12:

Mängel in bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen Anmerkung, Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen)

Regel

13:

Mängel in bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen

Kapitel 3: Internationale Registrierungen

Regel

14:

Eintragung der Marke im internationalen Register

Regel

15:

Datum der internationalen Registrierung Anmerkung, Datum der internationalen Registrierung)

Kapitel 4: Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren

Regel

16:

Frist für die Schutzverweigerung bei Widersprüchen Anmerkung, Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist)

Regel

17:

Mitteilung der Schutzverweigerung Anmerkung, Vorläufige Schutzverweigerung)

Regel

18:

Nicht vorschriftsmäßige Schutzverweigerungen Anmerkung, Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung)

(Anm.:

 

Regel

18bis:

Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei

Regel

18ter:

Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei)

Regel

19:

Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien

Regel

20:

Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers

(Anm.:

 

Regel

20bis:

Lizenzen)

Regel

21:

Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung

(Anm.:

 

Regel

21bis:

Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs)

Regel

22:

Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung

Regel

23:

Teilung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung Anmerkung, Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen)

Kapitel 5: Nachträgliche Benennungen; Änderungen

(Anm.:

 

Regel

23bis

Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien)

Regel

24:

Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung

Regel

25:

Antrag auf Eintragung einer Änderung; Antrag auf Eintragung einer Löschung Anmerkung, Antrag auf Eintragung einer Änderung; Antrag auf Eintragung einer Löschung)

Regel

26:

Mängel in den Anträgen auf Eintragung einer Änderung und auf Eintragung einer Löschung Anmerkung, Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25)

Regel

27:

Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die

Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers Anmerkung, Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung)

(Anm.:

 

Regel

27bis

Teilung einer internationalen Registrierung

Regel

27ter

Zusammenführung internationaler Registrierungen)

Regel

28:

Berichtigungen im internationalen Register

Kapitel 6: Erneuerungen

Regel

29:

Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf

Regel

30:

Einzelheiten betreffend die Erneuerung

Regel

31:

Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung

Kapitel 7: Blatt und Datenbank

Regel

32:

Blatt

Regel

33:

Elektronische Datenbank

Kapitel 8: Gebühren

Regel

34:

Zahlung der Gebühren Anmerkung, Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren)

Regel

35:

Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind

Regel

36:

Gebührenfreiheit

Regel

37:

Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren

Regel

38:

Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der beteiligten Vertragsparteien Anmerkung, Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien)

Kapitel 9: Verschiedenes

Regel

39:

Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten

Regel

40:

Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen

(Anm.:

 

Regel

41:

Verwaltungsvorschriften)

Anmerkung, Anlage

Gebührenverzeichnis)

Anmerkung

1. Aus dokumentalistischen Gründen werden Kapitel als Artikel und Regel als Paragraph dargestellt.

2. Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2015,

Schlagworte

e-rk3, Inh

MMA (Stockholmer Fassung) (Fassung Stockholm), Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1973,;

MMA (Fassung Nizza) (Nizzaer Fassung), Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1970,;

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2020

Gesetzesnummer

10003478

Dokumentnummer

NOR40191388