Absatz eins,Dieses Abkommen begründet keinen Anspruch auf Zahlung von Leistungen für die Zeit vor seinem Inkrafttreten.
Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2017,
Vertrag – Australien
Artikel 22
01.03.2017
69/03 Soziale Sicherheit
10.02.2025
20009817
NOR40191374