Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2017,
Vertrag – Australien
Artikel 10
01.03.2017
69/03 Soziale Sicherheit
Im Interesse bestimmter Personen oder bestimmter Personengruppen, die von diesem Abschnitt erfasst werden, können die zuständigen Behörden schriftlich Ausnahmen von den Bestimmungen der Artikel 6 bis 9 vereinbaren.
10.02.2025
20009817
NOR40191362