Absatz eins,Ungeachtet des Absatzes 2 bezieht sich dieses Abkommen:
- Litera ain Bezug auf Australien:
- Litera iauf die Gesetze, die das Recht über soziale Sicherheit bilden, soweit das Recht die folgenden Leistungen vorsieht, auf diese anzuwenden ist oder diese berührt:
- AAlterspensionen,
- BErwerbsunfähigkeitspensionen,
- CPflegezahlungen,
- Dan verwitwete Personen zu zahlende Leistungen, und
- EVollwaisenpensionen;
- Sub-Litera, i, inur in Bezug auf Abschnitt römisch zwei auf das Recht über die Zusatzpension: Superannuation Guarantee (Administration) Act 1992, Superannuation Guarantee Charge Act 1992 und Superannuation Guarantee (Administration) Regulations, unter der Voraussetzung, dass dieses Abkommen die Anwendung dieses Rechts nicht erweitert; und
- Litera bin Bezug auf Österreich:
- Litera iauf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat; und
- Sub-Litera, i, inur hinsichtlich des Abschnitts römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung.