Kurztitel

Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Island)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2017,

Typ

Vertrag – Island

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2017

Unterzeichnungsdatum

30.06.2016

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Island plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 25/2017 (NR: GP XXV RV 1252 AB 1399 S. 158. BR: AB 9694 S. 863.)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Isländisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 28. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und ISLAND,

vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes VEREINBART:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

DBA

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2025

Gesetzesnummer

20009815

Dokumentnummer

NOR40191340