Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Island)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2017,
Vertrag – Island
Paragraph 0
01.03.2017
30.06.2016
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Island plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 25/2017 (NR: GP XXV RV 1252 AB 1399 S. 158. BR: AB 9694 S. 863.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Deutsch, Englisch, Isländisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 28. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2017 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und ISLAND,
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes VEREINBART:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
DBA
04.11.2025
20009815
NOR40191340