Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2017,
Paragraph 2
03.02.2017
Bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ist eine Bewertungsstelle für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse einzurichten. Diese Bewertungsstelle untersteht in fachlicher Hinsicht der Aufsicht der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Gesundheit und Frauen.