Kurztitel

Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2017,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.02.2017

Text

Artikel 3

Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Konsultationen zwischen den Parteien beigelegt.