Die wissenschaftlichen, forschungsbezogenen und erzieherischen Aufgaben des Museums sind nicht nur auf den näheren regionalen Umkreis des Museums bezogen.
Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des Paragraph 4 a, EStG 1988
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2017,
Paragraph eins
26.01.2017
Sammlungsgegenstände sind in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von überregionaler Bedeutung, wenn sie durch ihre Einzigartigkeit, Besonderheit oder Vielfalt der Sammlung einen besonderen Stellenwert verleihen oder als Grundlage eines spezifischen Alleinstellungsmerkmals fungieren. Ob dies zutrifft, ist insbesondere nach folgenden Kriterien zu beurteilen: