Absatz eins,Die Krankenversicherung trifft Vorsorge
- Ziffer einsfür die evidenzbasierte Früherkennung von und Frühintervention bei Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit;
- Ziffer 2für die Versicherungsfälle der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und der Mutterschaft;
- Ziffer 2 afür den Versicherungsfall der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand;
- Ziffer 3für Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie für die Hilfe bei körperlichen Gebrechen;
- Ziffer 4für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation;
- Ziffer 5für zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention.