Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2017,
Paragraph eins
01.07.2017
Ziel des Gesetzes ist es, die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und die Zusammenarbeit des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf diesem Gebiet zu regeln.