Absatz eins,In jedem Wahlkreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer in der Abteilung der selbständigen Apotheker und der Abteilung der angestellten Apotheker je ein Wahlkörper zu bilden.
Apothekerkammer-Wahlordnung 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2017,
Paragraph 7
01.12.2016