Kurztitel

Fernsprechentgeltzuschussverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2017,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.01.2017

Text

Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages

Paragraph eins,

Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.

  1. Absatz eins a,Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu.