Absatz eins a,Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu.
Fernsprechentgeltzuschussverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2017,
Paragraph eins
10.01.2017
Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.