Absatz eins,Der Bestellungsvertrag erlischt:
- Ziffer einsmit dem Tod des Tabaktrafikanten;
- Ziffer 2durch Verlust des Verfügungsrechts über das Geschäftslokal;
- Ziffer 3mit Wirksamkeit der Kündigung durch den Tabaktrafikanten; der Tabaktrafikant ist berechtigt, eine ausgesprochene Kündigung bis zur Ausschreibung oder, falls keine Ausschreibung stattfindet, bis zur Nachbesetzung der Tabaktrafik zurückzuziehen;
- Ziffer 4mit dem Erlöschen der Gewerbeberechtigung, in Verbindung mit der eine Tabakverkaufsstelle geführt wurde, oder einer Ruhendmeldung für eine solche Gewerbeberechtigung;
- Ziffer 5durch Fristablauf, wenn der Bestellungsvertrag nur auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen war.