des waffengattungs- und funktionsabhängigen einsatzbezogenen Fachwissens,
Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO 2017
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 442 aus 2016,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2017
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Die Grundausbildung hat jene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Kommandantin und Kommandant sowie Ausbilderin und Ausbilder eines Organisationselementes der Ebene „Trupp“ oder „Gruppe“ im Einsatz sowie im Rahmen der Einsatzvorbereitung notwendig sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden erreicht durch Vermittlung
26.05.2021
20009768
NOR40189639