Absatz eins,Einem Lehrer, der für ein Schuljahr eine der angeführten organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Lehrmittelsammlungen (Kustodiate) verwaltet oder eine der angeführten Nebenleistungen erbringt, gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung im nachstehenden Ausmaß:
- Ziffer einsfür die in der Anlage 2 angeführten Tätigkeiten jeweils im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
- Litera afür Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 und L PH156,0 €,
- Litera bfür Lehrer der übrigen Verwendungsgruppen132,4 €,
- Ziffer 2für die in der Anlage 3 angeführten Tätigkeiten jeweils im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
- Litera afür Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 und L PH122,1, €,
- Litera bfür Lehrer der übrigen Verwendungsgruppe107,8 €,
- Ziffer 3für die in der Anlage 4 Abschnitt A und B angeführten Tätigkeiten an allgemein bildenen Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert sind, sowie die in der Anlage 4 Abschnitt C Ziffer eins, angeführten Tätigkeiten an mittleren und höheren Schulen jeweils im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
- Litera afür Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 und L PH107,8 €,
- Litera bfür Lehrer der übrigen Verwendungsgruppen88,2 €,
- Ziffer 4für die in der Anlage 4 Abschnitt C Ziffer 2, angeführten Tätigkeiten an mittleren und höheren Schulen im Ausmaß einer halben Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
- Litera afür Lehrer der Verwendungsgruppe L 154,4 €,
- Litera bfür Lehrer der übrigen Verwendungsgruppen44,2 €.