Kurztitel

Bilanzgliederungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

30.12.2016

Beachte

Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen vergleiche Paragraph 2,).

Text

Anlage B

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG

 

Geschäftsjahr

vorangegangenes Geschäftsjahr

  1. Ziffer eins
    Umsatzerlöse:
    1. Litera a
      Mieten / Nutzungsentgelte;
    2. Litera b
      Verwohnung der Finanzierungsbeiträge;
    3. Litera c
      Zuschüsse;
    4. Litera d
      aus Sondereinrichtungen;
    5. Litera e
      aus der Betreuungstätigkeit;
    6. Litera f
      aus sonstigen Betriebsleistungen;
    7. Litera g
      aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
    8. Litera h
      übrige;
  2. Ziffer 2
    aktivierte Eigenleistungen;
  3. Ziffer 3
    sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des Paragraph 221, Absatz eins, UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
    1. Litera a
      Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
    2. Litera b
      Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen;
    3. Litera c
      Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
    4. Litera d
      übrige;
  4. Ziffer 4
    verrechenbare Kapitalkosten;
  5. Ziffer 5
    Instandhaltungskosten;
  6. Ziffer 6
    Personalaufwand:
    1. Litera a
      Löhne, und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen;
    2. Litera b
      soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen:
      1. Sub-Litera, a, a
        Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen;
      2. Sub-Litera, b, b
        Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
    3. Litera c
      Kosten der Organe;
  7. Ziffer 7
    Abschreibungen:
    1. Litera a
      auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen;
    2. Litera b
      auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
  8. Ziffer 8
    Betriebskosten;
  9. Ziffer 9
    Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
  10. Ziffer 10
    Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
  11. Ziffer 11
    sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des Paragraph 221, Absatz eins, UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
    1. Litera a
      Steuern;
    2. Litera b
      Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
    3. Litera c
      sonstiger Verwaltungsaufwand;
    4. Litera d
      übrige;
  12. Ziffer 12
    Zwischensumme aus 1. bis 11.;
  13. Ziffer 13
    Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
  14. Ziffer 14
    Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
  15. Ziffer 15
    sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
  16. Ziffer 16
    Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
  17. Ziffer 17
    Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des Paragraph 221, Absatz eins, UGB sind, gesondert auszuweisen:
    1. Litera a
      Abschreibungen;
    2. Litera b
      Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
  18. Ziffer 18
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
  19. Ziffer 19
    Zwischensumme aus 13. bis 18.;
  20. Ziffer 20
    Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus 12. und 19.);
  21. Ziffer 21
    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
  22. Ziffer 22
    Ergebnis nach Steuern;
  23. Ziffer 23
    Sonstige Steuern, soweit nicht in den Posten 1. bis 22. enthalten;
  24. Ziffer 24
    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag;
  25. Ziffer 25
    Auflösung von Kapitalrücklagen;
  26. Ziffer 26
    Auflösung von Gewinnrücklagen;
  27. Ziffer 27
    Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
  28. Ziffer 28
    Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
  29. Ziffer 29
    Bilanzgewinn (Bilanzverlust).