Kurztitel
Bilanzgliederungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 437/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,
Beachte
Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen (vgl. § 2).Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen vergleiche Paragraph 2,).
Text
Anlage A
BILANZ
AKTIVA
| Stand zum Ende des GeschäftsjahresStand, zum Ende des, Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen GeschäftsjahresStand, zum Ende des, vorangegangenen, Geschäftsjahres |
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A. ANLAGEVERMÖGEN:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
unternehmenseigenes Miteigentum;
nicht abgerechnete Bauten;
Betriebs- und Geschäftsausstattung;
Anteile an verbundenen Unternehmen;
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
B. UMLAUFVERMÖGEN:
Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
unbebaute Verkaufsgrundstücke;
nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
Verrechnung aus der Betreuungstätigkeit;
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
Anteile an verbundenen Unternehmen;
sonstige Wertpapiere und Anteile;
Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN. D. AKTIVE LATENTE STEUERN. PASSIVA
| Standzum Ende desGeschäftsjahres | Standzum Ende desvorangegangenenGeschäftsjahres |
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A. EIGENKAPITAL:
Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile;
eingefordertes Stammkapital;
eingefordertes Grundkapital;
zweckgebundene Rücklage für Kostendeckung;
Bilanzgewinn (Bilanzverlust):
Gewinnvortrag / Verlustvortrag.
B. RÜCKSTELLUNGEN:
Rückstellungen für Abfertigungen;
Rückstellungen für Altersvorsorge;
Rückstellungen für Bautätigkeit;
Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
C. VERBINDLICHKEITEN:
Anleihen, davon konvertibel;
Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Verbindlichkeiten,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN. Unter dem Bilanzstrich
Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB; Haftungsverhältnisse gemäß Paragraph 199, UGB;
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 237 Abs. 1 Z 2 UGB; Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß Paragraph 237, Absatz eins, Ziffer 2, UGB;