Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Bilanzgliederungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2016,
Paragraph 2
30.12.2016
Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen vergleiche Paragraph 2,).