Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung
BGBl. II Nr. 419/2016
§ 7
22.12.2016
(1) Das Local File hat folgende drei Teilbereiche abzudecken:
1. | die Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit, | |||||||||
2. | die Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken, und | |||||||||
3. | die Finanzinformationen. |
(2) Die Anforderungen an das Local File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.