Absatz eins,Jeweils täglich spätestens bis 14 Uhr sind für den vorangegangen Gastag als stündliche Energiemengen zu melden:
- Ziffer einsvom Verteilergebietsmanager:
- Litera adie Gasflüsse an den Übergabepunkten zwischen den Fernleitungen und dem Verteilergebiet je Übergabepunkt,
- Litera bdie in das Verteilergebiet eingespeiste Produktion,
- Litera cdie in das Verteilergebiet eingespeisten bzw. daraus bezogenen Speichermengen,
- Litera ddie Gesamtlast (gesamte Abgabe an Endverbraucher im Verteilergebiet).
Die Daten gemäß Litera b und Litera c, können, soweit eine Trennung nicht möglich ist, als Summenwert für Produktion und Speicher gemeldet werden; - Ziffer 2von den Netzbetreibern die Importe und Exporte jeweils je Grenzkopplungspunkt;
- Ziffer 3von den Produzenten bzw. von den Betreibern von Produktionsanlagen die Importe und Exporte über Leitungen, die Teil der Produktionsanlage sind, jeweils je Produktionsanlage;
- Ziffer 4von den Speicherunternehmen bzw. von den Betreibern von Speichern die Importe und Exporte über Leitungen, die Teil der Speicher sind, jeweils je Speicher.