Absatz eins,Jeweils täglich bis spätestens 17.30 Uhr haben, beginnend mit 0 Uhr des Folgetages, jeweils für die kommenden 24 Stunden als viertelstündliche Energiemengen zu melden:
- Ziffer einsdie Bilanzgruppenverantwortlichen:
- Litera adas Aggregat der geplanten Kraftwerkserzeugung (Netto-Einspeisung der Kraftwerke in die Regelzone),
- Litera bdie Aggregate der möglichen Leistungsober- und -untergrenzen der Erzeugung unter Berücksichtigung insbesondere eventuell geplanter Nichtverfügbarkeiten, des Energie- bzw. Wasserdargebots oder technischer bzw. sonstiger Einschränkungen,
- Litera cdas Aggregat der Kaltreserve,
- Litera dder Pumpstromeinsatz bzw. der Bezug für Pumpspeicherung;
- Ziffer 2die Übertragungsnetzbetreiber den Lastverlauf im eigenen Netz;
- Ziffer 3die Betreiber unterlagerter Netze den Lastverlauf im eigenen Netz sowie allenfalls in nachgelagerten Netzen.