Absatz eins,Fahrzeuge, die mit solchen Systemen ausgerüstet sind, dürfen nur verwendet werden, wenn der Lenker den für ihn vorgesehenen Platz in bestimmungsgemäßer Weise einnimmt.
Automatisiertes Fahren Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2016,
römisch fünf
Paragraph 3
20.12.2016
01.04.2022
AutomatFahrV
90/02 Kraftfahrrecht
06.04.2022
20009740
NOR40188703