Kurztitel

Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Text

Tarifbestimmungen

Paragraph 3,

Schifflistickerei

römisch eins. Stundenlöhne

Nachsticken a)

8,25

€

Nachsticken b)

7,45

€

Ausschneiden

7,31

€

Ausrüsten

7,33

€

Für Ausrüstaufträge, bei denen Bügeln vorgesehen ist, wird der Stundenlohn um 0,43 € erhöht.

, Motive, Nähen und Wickeln

7,45

€

Endeln, Zickzacknähen und Frillen

7,45

€

Zäckeln von Ätzware

7,31

€

Applikationen

7,45

€

römisch zwei. Zuschlag

Für schwarze und marineblaue Ware 10%.