Absatz eins,Dieser Heimarbeitstarif gilt gemäß Paragraph 35, Absatz eins, des Heimarbeitsgesetzes für alle Aufträge, die ab 1. Jänner 2017 erteilt werden und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß Paragraph 36, Absatz eins, Heimarbeitsgesetz oder durch Heimarbeitsgesamtvertrag.