Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 2016,
Paragraph eins
14.12.2016
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999,, für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.