Kurztitel

Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

22.11.2016

Außerkrafttretensdatum

21.02.2019

Abkürzung

ZIS-AbfrageV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Verständigung der Betroffenen und Abruf von Daten

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die RTR-GmbH hat die Einmeldeverpflichteten gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, deren Daten gemäß Paragraph 6, einem Antragsteller zugänglich gemacht wurden, unverzüglich nach der Zugänglichmachung über die Identität des Antragstellers, über das Abfragegebiet und gegebenenfalls über den Detaillierungsgrad gemäß Paragraph 6, Absatz eins,, in dem Informationen über Infrastrukturen zugänglich gemacht wurden, zu verständigen.
  2. Absatz 2,Die RTR-GmbH hat die Verständigung gemäß Absatz eins, an die E-Mail-Adresse zu richten, die im ZIS-Einmelde-Portal bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die zugänglich gemachten Informationen eingemeldet hat. Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV können der RTR-GmbH abweichende oder zusätzliche E-Mail-Adressen bekannt geben, an die Verständigungen gemäß Absatz eins, gerichtet werden sollen.
  3. Absatz 3,Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die keine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, erhalten, können bei der RTR-GmbH eine beschränkte Abfrageberechtigung für das ZIS-Abfrage-Portal beantragen, die ausschließlich dazu berechtigt, die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) abzurufen. Paragraph 2, Absatz 3 und Absatz 4, sind anzuwenden. Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren. Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte gemäß diesem Absatz ausschließlich Zugang zu den im ersten Satz genannten Informationen erhalten. Die RTR-GmbH hat den Abruf von Daten nach diesem Absatz zu protokollieren.
  4. Absatz 4,Einmeldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, ZIS-EinmeldeV, die über eine Abfrageberechtigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, verfügen, können durch gemäß Paragraph 3, legitimierte Zugangsberechtigte die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, den Antragstellern zugänglich gemachten Plandarstellungen der eigenen Infrastrukturen oder Bauvorhaben im „Portable Document Format“ (PDF) am ZIS-Abfrage-Portal abrufen.

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019

Gesetzesnummer

20009697

Dokumentnummer

NOR40187753