Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph eins,):

1.9.2016 (römisch eins. Jahrgang)

1.9.2017 (römisch zwei. Jahrgang)

1.9.2018 (römisch drei. Jahrgang)

1.9.2019 (römisch vier. Jahrgang)

1.9.2020 (römisch fünf. Jahrgang)

Text

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrgangs mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,.