Asphaltmischgut der Qualitätsklasse Asphaltmischgut B-D oder Asphaltmischgut D darf in folgenden Bereichen nicht verwendet werden:
- Litera ain Schutzgebieten gemäß Paragraphen 34,, 35 und 37 WRG 1959,
- Litera bin Schongebieten; sofern eine Kernzone von Schongebieten oder ein engeres Schongebiet gemäß Paragraphen 34,, 35 und 37 WRG 1959 ausgewiesen ist, ist das Verwendungsverbot auf diesen Bereich eingeschränkt; das Verwendungsverbot für das gesamte Schongebiet gilt nicht, wenn eine wasserrechtliche Bewilligung für diese Baumaßnahme vorliegt,
- Litera cim und unmittelbar über dem Grundwasser und
- Litera din Oberflächengewässern.