Absatz eins,Die Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden sind:
- Ziffer einsVertretung der Interessen und Förderung der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft hinausgehen und diese nicht von der an der jeweiligen Bildungseinrichtung eingerichteten Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wahrgenommen wird;
- Ziffer 2Bekanntgabe und Verteilung der Studierendenbeiträge und allfälliger Sonderbeiträge;
- Ziffer 3Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
- Ziffer 4Verfügung über das Budget der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
- Ziffer 5Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
- Ziffer 5 aBeschlussfassung über die Bestellung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers gemäß Paragraph 40, Absatz 3,;
- Ziffer 6Führung der für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Verwaltungseinrichtungen;
- Ziffer 7Beschlussfassung über die Durchführung oder Koordinierung von Projekten, soweit diese nicht zum Wirkungsbereich der einzelnen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften gehören;
- Ziffer 8Durchführung von Schulungen für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten, soweit eine einheitliche, bundesweite Durchführung der Schulung zweckmäßig ist;
- Ziffer 9Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen;
- Ziffer 10Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerbern sowie der Studierenden.