Kurztitel

Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG ihren Mitgliedstaaten und Korea

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 183 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.07.2016

Text

ARTIKEL 1

Zielsetzung des Abkommens

Das Abkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation im Rahmen europäischer und koreanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) zu fördern, zu erleichtern und auszubauen.