Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018
BGBl. II Nr. 256/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2016,
§ 9Paragraph 9
15.09.2016
Mit Wegfall der Aufgaben gemäß § 2 wird der Beirat aufgelöst. Mit Wegfall der Aufgaben gemäß Paragraph 2, wird der Beirat aufgelöst.