(2)Absatz 2Die Meldung umfasst folgende Daten:
Name der Verwaltungsgesellschaft;
Bankleitzahl der Verwaltungsgesellschaft;
FMA-Code des Investmentfonds, maximal 30 Zeichen, alphanumerisch;
International Securities Identification Number (ISIN) des Investmentfonds, maximal zwölf Zeichen, alphanumerisch;
Name des Investmentfonds, maximal 100 Zeichen, alphanumerisch;
Risikoangabe in Prozent, maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch;
Maximale Risikoangabe der Berichtsperiode in Prozent, maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch;
Angabe der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos, zulässige Werte: „Comm“ bei Anwendung des Commitment-Ansatzes, „aVaR“ bei Anwendung des absoluten Value at Risk (VaR)-Ansatzes oder „rVaR“ bei Anwendung des relativen VaR-Ansatzes;
Besondere Grenzen des Gesamtrisikos laut Fondsbestimmungen (Maximales Gesamtrisiko derivativer Instrumente (Commitment-Ansatz) oder maximal zuordenbarer Risikobetrag (VaR-Ansatz) laut Fondsbestimmungen), maximal drei Stellen und zwei Nachkommastellen, numerisch.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 242/2016)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2016,)