Kurztitel

Giftverordnung 2000

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

19.08.2016

Text

Anlage 2

GIFTBEZUGSSCHEIN FÜR PRIVATE VERWENDER

Behörde:

Zahl:

 

Angaben zur Person:

Titel:

Nachname

Vorname:

Beruf:

Geburtsdatum:

Wohnort:

Postleitzahl:

Ort:

Tel. Nr. mit Vorwahl:

Straße:

erhält hiermit auf Grund des Paragraph 42, des Chemikaliengesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 1997,, die Bewilligung zum einmaligen Bezug von

Bezeichnung des Giftes / der Gifte:

Menge:

Verwendungszweck:

Gültig bis (der Giftbezugsschein ist durch sieben Jahre, vom Tage des Erlöschens der Gültigkeit an gerechnet, aufzubewahren):

Hinweise, Bedingungen und Auflagen siehe Rückseite!

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Ort

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Datum

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Fertigung und Stempel der Behörde

römisch eins. Die in der Kennzeichnung und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Hinweise für die Verwendung und die schadlose Beseitigung des Giftes sind genau zu beachten

römisch II. Ergänzende Bedingungen und Auflagen gemäß Paragraph 42, Absatz 7, ChemG 1996:

Die Abgabe von

Bezeichnung des Giftes / der Gifte:

Menge:

wird bestätigt.

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Ort

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Datum

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Firmenstempel und Unterschrift des Abgebers