Absatz eins,Für Prüfungsgesellschaften hat das öffentliche Register folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsden Namen oder die Firma und die Registernummer,
- Ziffer 2die Rechtsform,
- Ziffer 3die Anschrift der Gesellschaft und von Zweigstellen,
- Ziffer 4den Namen und die Anschrift aller Wirtschaftsprüfer und eingetragenen Revisoren, die im Prüfungsbetrieb bei der Prüfungsgesellschaft angestellt oder in ähnlicher Form tätig sind,
- Ziffer 5einen Hinweis auf eine Mitgliedschaft in einem Netzwerk gemäß Paragraph 271 b, Absatz eins, UGB und eine Liste mit Namen und Anschriften der Mitgliedsgesellschaften und ihrer verbundenen Unternehmen oder einen Hinweis darauf, wo diese Informationen öffentlich zugänglich sind,
- Ziffer 6andere Registrierungen als Prüfungsgesellschaft bei den zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten der EU, anderer EWR-Vertragsstaaten oder in Drittstaaten, einschließlich der Namen der Zulassungsbehörden und gegebenenfalls der Registernummern,
- Ziffer 7gegebenenfalls eine Registrierung gemäß Paragraph 70, Absatz 2,,
- Ziffer 8einen Ansprechpartner und gegebenenfalls die Internetadresse der Prüfungsgesellschaft,
- Ziffer 9Namen und Anschriften der Gesellschafter und der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs einer juristischen Person sowie Namen und Anschriften der Vertretungsberechtigten und der übrigen Gesellschafter einer Personengesellschaft und
- Ziffer 10die Befristung der von der APAB ausgestellten Bescheinigung.