Absatz eins,Die APAB hat für jeden der folgenden Aufsichtsbereiche eine eigene Kostenstelle zu bilden. Sie hat bei der internen Organisation für die weitest mögliche direkte Zuordnung der Aufsichtskosten (Personal- und Sachaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen) zu diesen Kostenstellen Vorsorge zu treffen. Jene Kosten, die einer bestimmten Kostenstelle nicht direkt zugeordnet werden können, sind der Kostenstelle „Sonstige Kosten der Aufsicht“ zuzuordnen. Diese Kostenstellen sind:
- Ziffer einsKostenstelle: Kosten für Inspektionen;
- Ziffer 2Kostenstelle: Kosten für Qualitätssicherungsprüfungen;
- Ziffer 3Kostenstelle: Kosten der Aufsicht gemäß Paragraph eins, Absatz 4,;
- Ziffer 4Kostenstelle: Kosten für Untersuchungen und Sanktionen/Maßnahmen;
- Ziffer 5Kostenstelle: Kosten für europäische und internationale Zusammenarbeit;
- Ziffer 6Kostenstelle: Sonstige Kosten der Aufsicht.