Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung römisch zwei Generalerneuerung 2016 A 4

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2016, Undefined

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

05.08.2016

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 51,70 bis km 61,71 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 61,68 bis km 51,71.