Uniformschutzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2016, Undefined
Paragraph eins
01.08.2016
Diese Verordnung bezeichnet die in den Anlagen dargestellten Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen, deren unbefugtes Tragen an einem öffentlichen Ort verboten ist.