Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
BGBl. I Nr. 77/2016 Undefined
§ 7
02.08.2016
(1) Das Local File umfasst spezielle Informationen zu Geschäftsvorfällen der jeweiligen Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab (Informationen zu Finanztransaktionen der Geschäftseinheit sowie zur Vergleichbarkeitsanalyse):
– | Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit, | |||||||||
– | Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, | |||||||||
– | Finanzinformationen. |
(2) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Local File mit Verordnung näher festzulegen.