Absatz einsFür eine multinationale Unternehmensgruppe ist ein länderbezogener Bericht zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Millionen Euro beträgt.
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2016, Undefined
Paragraph 3,
02.08.2016