(1) Auf dem Beleg sind neben den Belegdaten des § 132a Abs. 3 BAO folgende Daten auszuweisen:
- 1.Kassenidentifikationsnummer
- 2.Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- 3.Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
- 4.Inhalt des maschinenlesbaren Code.