Absatz einsAuf dem Beleg sind neben den Belegdaten des Paragraph 132 a, Absatz 3, BAO folgende Daten auszuweisen:
- Ziffer einsKassenidentifikationsnummer
- Ziffer 2Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Ziffer 3Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
- Ziffer 4Inhalt des maschinenlesbaren Code.