Kurztitel

Barumsatzverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Text

Sonderregelungen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die vereinfachte Losungsermittlung kann bei Umsätzen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinn des Paragraph 45, Absatz 2, BAO von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften in Anspruch genommen werden.
  2. Absatz 2,Bei Umsätzen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinn des Paragraph 45, Absatz eins a, BAO von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften kann die vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen werden.