Ausbildungspflichtgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2016,
BG
Paragraph 3
01.08.2016
30.06.2024
APflG
73 Ausbildungspflicht
Die Ausbildungspflicht betrifft Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten.
05.07.2024
20009604
NOR40185552