Absatz eins,Durch die Einnahmen aus
- Ziffer einsden Beiträgen der Dienstgeber und Versicherten gemäß Paragraph 2, in Verbindung mit Paragraph 3,,
- Ziffer 2vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereitgestellten Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Gemeinschaftsinitiativen,
- Ziffer 3Abgaben der Dienstgeber gemäß Paragraph 2 b,,
- Ziffer 4einem Beitrag der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß Paragraph 13 j, Absatz 3, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,,
- Ziffer 5Beiträgen der Pensionsversicherung gemäß Paragraph 307 a, Absatz 4, ASVG zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation und sonstigen der Arbeitsmarktintegration dienenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Arbeitsmarktservice für Personen, die Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld beziehen oder bezogen haben,
- Ziffer 6sonstigen bundesgesetzlich vorgesehenen Beiträgen und
- Ziffer 7sonstigen zur Verfügung gestellten Mitteln sind die Ausgaben gemäß Absatz 2, zu bestreiten.