Absatz eins,Die von der Pensionskasse einem Anwartschaftsberechtigten oder einem Hinterbliebenen auf Anfrage vor einem möglichen Wechsel in eine andere VRG oder Sub-VG zu erteilende Information hat Folgendes zu enthalten:
- Ziffer einsvoraussichtliche Höhe des Übertragungsbetrages, zusätzlich aufgeteilt in Deckungs- und Schwankungsrückstellung;
- Ziffer 2relevante Parameter des Geschäftsplans der abgebenden VRG, Sub-VG oder Sicherheits-VRG;
- Ziffer 3relevante Parameter des Geschäftsplans der aufnehmenden VRG oder Sub-VG;
- Ziffer 4Veranlagungsstrategie, Ertragschancen und Risiken der aufnehmenden VRG oder Sub-VG;
- Ziffer 5Prognose der künftigen Entwicklung der Anwartschaft und Pensionsleistung, jeweils in der abgebenden VRG, Sub-VG oder Sicherheits-VRG und in der aufnehmenden VRG oder Sub-VG;
- Ziffer 6vorherige Wechselhistorie und verbleibende Wechselmöglichkeiten mitsamt kurzer Erläuterung.