Absatz eins,Pflegeassistenzberufe sind
- Ziffer einsdie Pflegeassistenz und
- Ziffer 2die Pflegefachassistenz.
Sie sind Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten.