Nachweis der Staatsangehörigkeit,
EWR-Psychotherapieverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2016,
Paragraph 2,
12.07.2016
Der Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen theoretischen und praktischen Qualifikation ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einzubringen. Dem Antrag sind jedenfalls folgende Unterlagen anzuschließen: