Verordnung elektromagnetische Felder
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2016,
Paragraph eins,
01.08.2016
Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.