Kurztitel

Verordnung elektromagnetische Felder

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.08.2016

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.